Preise / agb (gültig ab 1. Mai 2025) 1. Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit Behinderung Einführung Ruth ist Dipl. Sozialpädagogin. Neben Ihrer tanzkünstlerischen Arbeit unterrichtet sie seit über 35 Jahren Tanz für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen und Menschen mit geistiger Behinderung. Nach Ihrer eigenen mehrjährigen tanzpädagogischen Ausbildung beim Deutschen Institut für Tanzpädagogik hat Sie dort als Ausbildungslehrerin viele Jahre lang selbst Tanzpädagog:innen ausgebildet. (siehe hier) Sie ist in der der Lage, hochqualifizierten Unterricht anzubieten, der vor Allem auch persönlichkeitsbildende Aspekte enthält und an der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen orientiert und interessiert ist. (siehe hier) Im Münster-Vergleich liegen die Kursgebühren vergleichbar qualifizierter Angebote ca. 20 bis 25 % über unseren Angeboten. Wir wollen trotz recht stark gestiegener Kosten die Kursgebühr nicht erhöhen und dafür lieber etwas „Freiraum“ gewinnen. Der Grund ist, dass so viele Kurse für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Erwachsene und ältere Menschen unheimlich viel Spaß machen. Doch sie sind körperlich immer mehr eine große Herausforderung. Die Regeneration braucht spürbar mehr Raum. Wir wollen noch sehr lange mit Euch tanzen, weil es einfach schön und sinnvoll ist. Deshalb soll anstatt höherer Preise lieber die unterrichtsfreie Zeit ein wenig ausgeweitet sein.

Dafür bitten wir um Verständnis.

Die folgenden agb bieten nun etwas soziale Absicherung im Krankheitsfall und es fließen moderate organisatorische Freiräume in die Arbeit ein. Näher erläutert ist das dann bei den nachfolgenden Punkten. Das müsst ihr euch nicht merken – wir geben auch immer noch einmal rechtzeitig live und per E-Mail Bescheid. 1.1. Beginn und Ende: Die Kurse sind fortlaufend. Es wird über eine vereinfachte Anmeldung per E-Mail eine Teilnahme von mindestens sechs Monaten vereinbart - während dieser 6 Monate ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf von sechs Monaten erfolgt eine schriftliche Kündigung spätestens zum 15. eines Monats zum Ablauf des nächsten Monats. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. 1.2. „Schnupper“-Zeit: Wenn es inhaltlich und organisatorisch möglich ist, kann bei den fortlaufenden Kursen zu Beginn eine „Schnupper“-Zeit (3-mal mit tanzen) vereinbart werden. Diese kostet ermäßigt 21 €, die vorab überwiesen werden. 1.3. Unterrichtsfreie Zeiten: Unterrichtsfrei ist an Feiertagen, während der gesetzlichen Schulferien, in der Karnevalswoche (ab Rosenmontag) und in der Pfingstwoche. Dienstag, Mittwoch und Donnerstag sind die Unterrichtstage für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Fällt auf einen dieser Tage ein Feiertag, so ist auch an den beiden weiteren Unterrichtstagen unterrichtsfrei. Für das Jahr 2026 trifft das auf die beiden Wochen mit den „Donnerstags-Feiertagen“ („Christi Himmelfahrt“ und „Fronleichnam“) zu. Die Sommer- und die Weihnachtsferien enden oft mitten in der Woche. Dann beginnen die Kurse in der auf das Ende der Ferien folgenden ersten VOLLEN Schul-Woche. - Nach den Sommerferien ab dem 1. September 2025. - Nach den Weihnachtsferien ab dem 12. Januar 2026. 1.4. Kursgebühren: Die Kursgebühr beträgt pro Monat - 12 Monate im Jahr - 31,50 €, Geschwisterkinder 20 €. Erfolgt ein Anmeldung nicht zum 1ten eines Monats, so fallen die Kursgebühren für diesen ersten Monat entsprechend anteilig an. Die Entrichtung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Eine moderate Anpassung ist möglich und wir informieren rechtzeitig darüber. 1.5. Umgang mit Unterrichtsausfall: Bis zu drei Einzel-Termine pro Halbjahr, die wegen Krankheit der Kursleitung oder aus einem wichtigen und unaufschiebbaren Grund der Kursleitung ersatzlos ausfallen, sind möglich. Sollte eine längere zusammenhängende Krankheit oder Verletzung auftreten, dann orientieren wir uns an der 6- wöchigen Lohnfortzahlung für Beschäftigte und die Kursgebühren sind für diesen Zeitraum weiter fällig. Doch wir fragen dann im Einzelnen, ob ihr damit einverstanden seid. Fallen Veranstaltungen aufgrund „Höhere Gewalt“ aus, also wenn ein schadenverursachendes Ereignis ohne unser Verschulden von außen einwirkt, so können wir keine Kursgebühren zurückerstatten, bzw. sind monatliche Gebühren weiter fällig. Hierzu zählen unter anderem Naturereignisse, wie Glätte, heftige Gewitter und Sturm oder auch grassierende Epidemien und weitere im Einzelfall zu beurteilende Ereignisse. Wir bitten dafür um Verständnis. Wir müssen uns auf diese Weise absichern. Es ist sonst nicht möglich, die Arbeit im TanzRaum zu diesen Konditionen aufrecht zu erhalten, da die Kosten (wie z.B. Miete, Gema etc....) ganzjährig weiterlaufen. 2. Erwachsene Hier bucht man eine Kursphase, die entsprechend ausgeschrieben ist. Die Kursgebühr beträgt je nach Angebot zwischen 8 und 12 € pro Abend. Bitte genauer nachfragen oder hier “stöbern”. Bis zu 1 Termin kann krankheitsbedingt ersatzlos ausfallen. Die Anmeldung, mündlich, schriftlich, oder durch Erscheinen, ist verbindlich. Sie verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr auf das unten genannte Konto. Bitte beachten Sie: Selbstverantwortlich versäumter Unterricht geht zu Lasten der TeilnehmerIn. Ein Rücktritt ist bis 2 Wochen vor Kurs- und 6 Wochen vor Workshop-, Seminar-, Fortbildungsbeginn möglich, es wird jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 EUR einbehalten. Bei einem späteren Rücktritt wird die gesamte Kursgebühr einbehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen. Bei Anmeldung zu einem Frühanmelderpreis ist kein Rücktritt möglich. Bei kurzfristigem Rücktritt aus Krankheitsgründen können wir eine Gutschrift aus Kulanz zum Besuch eines alternativen Angebotes von 50% der Gebühr gewähren. Tanzraum Münster, Ruth und Uli Trautmann behalten sich vor, das Kursangebot in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Krankheitsfälle, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden. An Feiertagen und während der gesetzlichen Schulferien, sowie in der Woche nach Pfingsten finden in der Regel keine Unterrichtsstunden statt, jedoch können Ausfalltermine von Kursleiterseite in den Ferien angeboten werden. 3. Workshops, Seminare, Fortbildungen und Projekte Unterschiedlich, je nach Angebot. 4. Bankverbindung: Ruth und Uli Trautmann GLS Bank IBAN: DE21 4306 0967 3111 5257 00 BIC: GENODEM1GLS 5. Haftung Tanzraum Münster, Ruth und Uli Trautmann bieten als ausgebildete Tanzpädagogen fachgemäßen Tanzunterricht an. Tanzraum Münster, Ruth und Uli Trautmann haften jedoch nicht für Gesundheitsschäden, die die Kursteilnehmer aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse/Workshops/Seminare erleiden und für Unfälle. Es besteht kein Unfallversicherungsschutz. Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des TanzRaum stellt der/die TeilnehmerIn Ruth und Ulrich Trautmann von etwaigen Forderungen der Sozialversicherungsträger frei. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der/die KursteilnehmerIn verzichtet auf jeglichen Schadensanspruch an die Kursleiter/in. Tanzraum Münster, Ruth und Uli Trautmann haften nicht für mitgebrachte Wertgegenstände.
Preise / agb (gültig ab 1. Mai 2025) 1. Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit Behinderung Einführung Ruth ist Dipl. Sozialpädagogin. Neben Ihrer tanzkünstlerischen Arbeit unterrichtet sie seit über 35 Jahren Tanz für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen und Menschen mit geistiger Behinderung. Nach Ihrer eigenen mehrjährigen tanzpädagogischen Ausbildung beim Deutschen Institut für Tanzpädagogik hat Sie dort als Ausbildungslehrerin viele Jahre lang selbst Tanzpädagog:innen ausgebildet. (siehe hier) Sie ist in der der Lage, hochqualifizierten Unterricht anzubieten, der vor Allem auch persönlichkeitsbildende Aspekte enthält und an der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen orientiert und interessiert ist. (siehe hier) Im Münster-Vergleich liegen die Kursgebühren vergleichbar qualifizierter Angebote ca. 20 bis 25 % über unseren Angeboten. Wir wollen trotz recht stark gestiegener Kosten die Kursgebühr nicht erhöhen und dafür lieber etwas „Freiraum“ gewinnen. Der Grund ist, dass so viele Kurse für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Erwachsene und ältere Menschen unheimlich viel Spaß machen. Doch sie sind körperlich immer mehr eine große Herausforderung. Die Regeneration braucht spürbar mehr Raum. Wir wollen noch sehr lange mit Euch tanzen, weil es einfach schön und sinnvoll ist. Deshalb soll anstatt höherer Preise lieber die unterrichtsfreie Zeit ein wenig ausgeweitet sein.

Dafür bitten wir um Verständnis.

Die folgenden agb bieten nun etwas soziale Absicherung im Krankheitsfall und es fließen moderate organisatorische Freiräume in die Arbeit ein. Näher erläutert ist das dann bei den nachfolgenden Punkten. Das müsst ihr euch nicht merken – wir geben auch immer noch einmal rechtzeitig live und per E- Mail Bescheid. 1.1. Beginn und Ende: Die Kurse sind fortlaufend. Es wird über eine vereinfachte Anmeldung per E-Mail eine Teilnahme von mindestens sechs Monaten vereinbart - während dieser 6 Monate ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf von sechs Monaten erfolgt eine schriftliche Kündigung spätestens zum 15. eines Monats zum Ablauf des nächsten Monats. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. 1.2. „Schnupper“-Zeit: Wenn es inhaltlich und organisatorisch möglich ist, kann bei den fortlaufenden Kursen zu Beginn eine „Schnupper“-Zeit (3-mal mit tanzen) vereinbart werden. Diese kostet ermäßigt 21 €, die vorab überwiesen werden. 1.3. Unterrichtsfreie Zeiten: Unterrichtsfrei ist an Feiertagen, während der gesetzlichen Schulferien, in der Karnevalswoche (ab Rosenmontag) und in der Pfingstwoche. Dienstag, Mittwoch und Donnerstag sind die Unterrichtstage für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Fällt auf einen dieser Tage ein Feiertag, so ist auch an den beiden weiteren Unterrichtstagen unterrichtsfrei. Für das Jahr 2026 trifft das auf die beiden Wochen mit den „Donnerstags-Feiertagen“ („Christi Himmelfahrt“ und „Fronleichnam“) zu. Die Sommer- und die Weihnachtsferien enden oft mitten in der Woche. Dann beginnen die Kurse in der auf das Ende der Ferien folgenden ersten VOLLEN Schul- Woche. - Nach den Sommerferien ab dem 1. September 2025. - Nach den Weihnachtsferien ab dem 12. Januar 2026. 1.4. Kursgebühren: Die Kursgebühr beträgt pro Monat - 12 Monate im Jahr - 31,50 €, Geschwisterkinder 20 €. Erfolgt ein Anmeldung nicht zum 1ten eines Monats, so fallen die Kursgebühren für diesen ersten Monat entsprechend anteilig an. Die Entrichtung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Eine moderate Anpassung ist möglich und wir informieren rechtzeitig darüber. 1.5. Umgang mit Unterrichtsausfall: Bis zu drei Einzel-Termine pro Halbjahr, die wegen Krankheit der Kursleitung oder aus einem wichtigen und unaufschiebbaren Grund der Kursleitung ersatzlos ausfallen, sind möglich. Sollte eine längere zusammenhängende Krankheit oder Verletzung auftreten, dann orientieren wir uns an der 6- wöchigen Lohnfortzahlung für Beschäftigte und die Kursgebühren sind für diesen Zeitraum weiter fällig. Doch wir fragen dann im Einzelnen, ob ihr damit einverstanden seid. Fallen Veranstaltungen aufgrund „Höhere Gewalt“ aus, also wenn ein schadenverursachendes Ereignis ohne unser Verschulden von außen einwirkt, so können wir keine Kursgebühren zurückerstatten, bzw. sind monatliche Gebühren weiter fällig. Hierzu zählen unter anderem Naturereignisse, wie Glätte, heftige Gewitter und Sturm oder auch grassierende Epidemien und weitere im Einzelfall zu beurteilende Ereignisse. Wir bitten dafür um Verständnis. Wir müssen uns auf diese Weise absichern. Es ist sonst nicht möglich, die Arbeit im TanzRaum zu diesen Konditionen aufrecht zu erhalten, da die Kosten (wie z.B. Miete, Gema etc....) ganzjährig weiterlaufen. 2. Erwachsene Hier bucht man eine Kursphase, die entsprechend ausgeschrieben ist. Die Kursgebühr beträgt je nach Angebot zwischen 8 und 12 € pro Abend. Bitte genauer nachfragen oder hier “stöbern”. Bis zu 1 Termin kann krankheitsbedingt ersatzlos ausfallen. Die Anmeldung, mündlich, schriftlich, oder durch Erscheinen, ist verbindlich. Sie verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr auf das unten genannte Konto. Bitte beachten Sie: Selbstverantwortlich versäumter Unterricht geht zu Lasten der TeilnehmerIn. Ein Rücktritt ist bis 2 Wochen vor Kurs- und 6 Wochen vor Workshop-, Seminar-, Fortbildungsbeginn möglich, es wird jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 EUR einbehalten. Bei einem späteren Rücktritt wird die gesamte Kursgebühr einbehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen. Bei Anmeldung zu einem Frühanmelderpreis ist kein Rücktritt möglich. Bei kurzfristigem Rücktritt aus Krankheitsgründen können wir eine Gutschrift aus Kulanz zum Besuch eines alternativen Angebotes von 50% der Gebühr gewähren. Tanzraum Münster, Ruth und Uli Trautmann behalten sich vor, das Kursangebot in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Krankheitsfälle, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden. An Feiertagen und während der gesetzlichen Schulferien, sowie in der Woche nach Pfingsten finden in der Regel keine Unterrichtsstunden statt, jedoch können Ausfalltermine von Kursleiterseite in den Ferien angeboten werden. 3. Workshops, Seminare, Fortbildungen und Projekte Unterschiedlich, je nach Angebot. 4. Bankverbindung: Ruth und Uli Trautmann GLS Bank IBAN: DE21 4306 0967 3111 5257 00 BIC: GENODEM1GLS 5. Haftung Tanzraum Münster, Ruth und Uli Trautmann bieten als ausgebildete Tanzpädagogen fachgemäßen Tanzunterricht an. Tanzraum Münster, Ruth und Uli Trautmann haften jedoch nicht für Gesundheitsschäden, die die Kursteilnehmer aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse/Workshops/Seminare erleiden und für Unfälle. Es besteht kein Unfallversicherungsschutz. Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des TanzRaum stellt der/die TeilnehmerIn Ruth und Ulrich Trautmann von etwaigen Forderungen der Sozialversicherungsträger frei. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der/die KursteilnehmerIn verzichtet auf jeglichen Schadensanspruch an die Kursleiter/in. Tanzraum Münster, Ruth und Uli Trautmann haften nicht für mitgebrachte Wertgegenstände.